Aus aktuellem Anlaß: Tatsächlich könnte die 1. Frauenmannschaft laut DFB- Statuten „geopfert“ werden, um für die Herren bei einer möglichen Insolvenz den Startplatz in der Oberliga zu erhalten.
§ 6 I der DFB-Spielordnung:
„Die klassenhöchste Herren- oder Frauen-Mannschaft eines Vereins, über
dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt
als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende
des Spieljahres an den Schluss der Tabelle.“