Außerordentliche Mitgliederversammlung beantragt

Bekanntmachung: Mitglieder von Tennis Borussia beantragen außerordentliche Mitgliederversammlung

Die aktuellen Entwicklungen in den Gremien unseres Vereins bereiten uns als Abteilung Aktive Fans große Sorgen. Am 11. Dezember hat der Verein bekanntgegeben, dass der Ältestenrat vier neue Aufsichtsratsmitglieder kommissarisch bestellt habe. Diese Meldung irritiert uns vor allem aus vier Gründen:

1. Laut § 9 der Vereinssatzung steht dem Ältestenrat nach einem vorzeitigen Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern lediglich ein Vorschlagsrecht für kommissarische Nachrücker vor. Welche Gremien über den Vorschlag entscheiden, ist nicht geregelt. Wir sehen hier eine Lücke in der Satzung, die die Mitgliederversammlung dringend schließen sollte. Bis zu einer Satzungsänderung gilt aber: Der Ältestenrat ist nicht befugt, Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.

2. Dass in der aktuellen Wahlperiode mehrere von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder ihre Posten niedergelegt haben, hängt nicht zuletzt mit dem Agieren des Vorstandsvorsitzenden zusammen. Dieser hat kritische Aufsichtsratsmitglieder mehrmals zum Rücktritt gedrängt. Dass der Ältestenrat die Zurückgetretenen jetzt ausgerechnet durch Personen aus dem Umfeld des Vorstandsvorsitzenden ersetzen möchte, widerspricht eindeutig dem Willen der Mitgliederversammlung.

3. Unter den vom Ältestenrat vorgeschlagenen Personen befindet sich unter anderem der Prokurist der Crunch Fit GmbH – eine Person also, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum derzeitigen Vorstandsvorsitzenden steht. Uns ist nicht ersichtlich, wie der Aufsichtsrat in dieser Konstellation seine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand erfüllen könnte.

4. Das Mandat kommissarischer Aufsichtsratsmitglieder endet laut Satzung mit der nächsten Mitgliederversammlung. Satzungsgemäß müsste diese noch im diesem Jahr stattfinden, der Vorstand hat sie aber erst auf den März 2019 terminiert. Bis dahin würde kommissarischen Aufsichtsratsmitgliedern die demokratische Legitimation fehlen.

Dass sich der Verein trotz des guten Tabellenplatzes der 1. Herrenmannschaft in einer schwierigen Situation befindet, ist kein Geheimnis. Wir halten es in dieser Situation für unabdingbar, dass ein unabhängiger und demokratisch legitimierter Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion ausüben und Schaden von Tennis Borussia abwenden kann. Andernfalls befürchten wir Fehlentscheidungen, die die Existenz des Vereins gefährden.

Aus diesem Grund haben wir dem Vereinsvorstand am heutigen Tag einen Antrag auf Einberufung und Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übergeben. Der Antrag wurde von mehr als 1/10 der Vereinsmitglieder unterzeichnet. Folglich ist der Vorstand gemäß Satzung unverzüglich zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet.

Die Begründung des Antrags lautet wie folgt:

„Laut § 8 Nr. 2 der Satzung soll der Vorstand jährlich und im Falle von Wahlen des Aufsichtsrates sogar zwingend vier Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung einberufen. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat am 31. Oktober 2018 lehnte der Vorstand – entgegen der gängigen Praxis in den vergangenen Jahren – die Durchführung der jährlichen Mitgliederversammlung im Dezember ab und schlug als Termin den 13. März 2019 vor. Mit dieser Entscheidung handelt der Vorstand nicht im Sinne der Satzung und der Mitglieder des Vereins. Zudem trägt die Entscheidung des Vorstandes ein weiteres Mal nicht zur internen Vereinsbefriedung bei und vernachlässigt wiederholt die gebotene Transparenz gegenüber den Mitgliedern des Vereins, die am Vereinsleben teilnehmen und ihren Rechten und Pflichten im obersten Organ des Vereins, der Mitgliederversammlung, nachkommen wollen.“

Für die Sitzung fordern die unterzeichnenden Mitglieder zumindest die folgenden Tagesordnungspunkte:

  • Beschluss des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 19.12.2017
  • Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates und Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Nachwahl eines Ältestenratsmitglieds
  • Geschäftsjahresbericht des Vorstandes (Finanz- und Jahresabschluss zu den Geschäftsjahren 2015/16 und 2016/17)
  • Tätigkeitsbericht zur Nachwuchsabteilung
  • Aussprache zur aktuellen Situation im Verein

Die Abteilung Aktive Fans von Tennis Borussia Berlin e.V. fordert den Vereinsvorstand auf, unmittelbar mit den Vorbereitungen der Versammlung zu beginnen. Hierfür wurde ihm durch die unterzeichnenden Mitglieder eine Frist bis Mittwoch, den 19. Dezember 2018, 12 Uhr eingeräumt, um einen Termin für die außerordentliche Mitgliederversammlung mitzuteilen.

Abteilung Tennis Borussia Aktive Fans, 14. Dezember 2018